Wir begleiten Sie vom Anfangsverdacht bis zur höchstgerichtlichen Entscheidung.
Wir vertreten Sie nicht nur rechtlich, sondern begleiten Sie auch als moralische Stütze durch das gesamte Strafverfahren.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie sowohl als Privatperson als auch als Unternehmer in Angelegenheiten des allgemeinen Zivil- und Schadenersatzrechts sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Insbesondere vertreten wir Sie bei Schäden aus Vertragsverletzungen, mangelhafter Leistungserbringung aus Kauf- und Werkverträgen, sowie bei Schäden aus Unfällen und Schädigungen aller Art. Wir helfen Ihnen nicht nur Ihre Ansprüche durchzusetzen, sondern unterstützen Sie auch dabei ungerechtfertigte Angriffe abzuwehren.
Eine gute vertragliche Regelung kann Ihnen viel Zeit und Geld ersparen und mitunter auch den Weg zum Gericht. Wir verfassen für Sie maßgeschneiderte Verträge welche Ihre Bedürfnisse und Wünsche vollumfänglich abdecken und Sie für die Zukunft absichern. Auf Grund der sprachlichen Kompetenz unserer Mitarbeiter können wir für Sie Verträge auf Englisch, Serbisch, Kroatisch und Bosnisch erstellen und überprüfen.
Kaum ein Thema erfordert Kenntnis in so vielen Rechtsgebieten wie die Immobilienübertragung. Beginnend bei den zivilrechtlichen Grundlagen zu den einzelnen Übertragungsarten, vom Kauf einer Liegenschaft über Schenkung, Erbschaft, Übertragung im Zuge einer Scheidung oder hin zu zahlreichen steuerlichen Auswirkungen, ist es eine große Herausforderung, hier den Überblich zu behalten. Wir beraten Sie kompetent und führen Sie sicher durch den komplexen Immobiliendschungel.
Wir bieten Ihnen Vertretung und Beratung in einer Vielzahl von verwaltungsrechtlichen Problemstellungen und Verfahren. Wir betreuen Ihr Asylverfahren, wir vertreten Sie vor der Fremdenpolizei, wir verschaffen Ihnen eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung, wir helfen Ihnen bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft und gründen und führen für Sie einen Verein.
Jede zweite Ehe wird in Österreich geschieden. Alleinerziehende Elternteile oder alternative Formen des Zusammenlebens sind in der Gesellschaft im Vormarsch. Über diese unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens, deren rechtlichen Konsequenzen und die Folgen bei Beendigung wissen wir Bescheid.
Wir beraten Sie ausführliche zu den Themen Verlöbnis, Ehe, Lebensgemeinschaft, Scheidung, Unterhalt Obsorge und Gewalt in der Familie. Dabei informieren wir Sie auch detailliert über die vermögens-, steuer-, arbeits-, und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen die damit einhergehen.
Diese und viele weiteren Fragen können wir für Sie beantworten. Wir Begleiten Ihr Unternehmen von der Wiege bis zur Bahre. Wir betreuen und begleiten den gesamten Lebenszyklus ihres Unternehmens und behalten dabei allen rechtlichen Blickwinkeln genau im Auge und versorgen sie mit praktischen und einfachen Lösungen.
Bei Zahlungsunfähigkeit gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren durchzuführen beziehungseise die Eröffnung der Insolvenz zu beantragen.
Gesetzliche oder privatrechtliche Forderungen eines Gläubigers können, nach Vorliegen eines Exekutionstitels, zwangsweise durchgesetzt werden. Wir setzen für Sie alle notwendigen Verfahrensschritte.
Slaviša Žeželj ist als Kind serbisch-kroatischer Eltern in Bosnien und Herzegowina aufgewachsen. Im Zuge des Bosnienkrieges floh er 1993 nach Österreich. Über die Jahre hinweg hat er in den USA, Großbritannien, Schweden, Indien und Griechenland gelebt, studiert und gearbeitet. Während seines Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, welches er im Jahr 2008 als Magister Juris abschloss, absolvierte er 2006 einen einjährigen Erasmus Aufenthalt an der Universität Stockholm.
Anschließend folgte ein Studium an der Universität London, welches er 2013 als LL.M. (Master of Laws) mit Auszeichnung abschloss. Dank seiner internationalen Rechtsausbildung durfte er zwischen 2009 und 2015 das anwaltliche Handwerk in einigen der renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien Österreichs erlernen. Dabei arbeitete Mag. Slaviša Žeželj LLM an einigen der größten Causen der Republik und wirkte an der Vertretung multinationaler, börsennotierter Unternehmen und Konzerne mit.
Die Angst vor hohen Kosten gilt als eines der Haupthindernisse, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Deswegen legen wir hohen Wert auf transparente Kosteneinschätzung.
Wir bieten Ihnen folgende Verrechnungsmöglichkeiten:
Bei dieser Verrechnungsmethode wird ein Fixpreis für die gesamte anwaltliche Leistung vereinbart. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass die Kosten von vorhinein feststehen. Die Höhe der Pauschale hängt von Art und Umfang der anwaltlichen Leistung ab.
Das Rechtsanwaltstarifgesetz ist gültig für alle rechtsanwaltlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren stehen. Es kann auch vereinbart werden, dass außergerichtliche Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarif abgerechnet werden.
Jede von unserer Kanzlei für Sie erbrachte anwaltliche Leistung wird bei dieser Abrechnungsvariante nach einem zuvor festgelegten Stundensatz verrechnet. Die Höhe des Stundensatzes häng dabei von Umfang und Komplexität der jeweiligen Causa ab.
Rechtsanwalt zu sein, ist ein Privileg. Und jene, die den Anwaltsberuf ausüben dürfen, sind in vielerlei Hinsicht privilegiert. Wir vertreten die Auffassung, dass damit stets gesellschaftliche Verantwortung einhergehen sollte. Dies sehen wir am Besten im uneigennützigen Einstehen für unsere Mitmenschen gewahrt.
Aus diesem Grund behalten wir uns vor, ausgewählte Mandanten unentgeltlich
– also "pro bono" – zu vertreten.Friedrich Kaiser Gasse 25/10, 1160 Wien
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Anwaltskanzlei
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